Rücktrittsklausel:
Ein Rücktritt von der Aktion „Ferienzauber auf dem Nettenscheid" ist dem Jugendamt schriftlich mitzuteilen: d.wilbers@altena.de / a.frenzel@altena.de.
Eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages ist nur möglich, bei Angebotsausfall oder Terminverschiebungen durch den Anbieter.
Bei bestehender Warteliste, wird der Kostenbeitrag bis 4 Wochen vor Beginn der Ferienaktion zu 100% erstattet.
Wird nach dieser Frist abgesagt, werden nur 75% der Kosten zurückerstattet.
Wenn keine Warteliste existiert, kann zu keinem Zeitpunkt der Betrag erstattet werden.